Betreff
Beschluss zum Antrag auf Nutzung öffentlicher Flächen
Vorlage
Jae/BA/031/2014
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Mit Posteingang 12.08.2014 hat Herr Sven Moritz Dorfstraße 56, aus Drewitz den Antrag auf Mitnutzung des Flurstücks 434, Flur 7 in der Gemarkung Drewitz gestellt.

Herr Jürgen Pankalla Dorfstr. 64, Drewitz hat beim Ortsvorsteher Herrn Schwietzer einen mündlichen Antrag auf Mitnutzung des Flurstücks 434, Flur 7, Gemarkung Drewitz gestellt. Durch Herrn Pankalla wurde dieser Antrag mit Datum 05.11.2014 schriftlich nachgereicht.

In beiden Fällen handelt es sich um Flächen aus dem Gemeindeflurstück 434, welche durch die Antragsteller als Stellplatzflächen vor ihren privaten Grundstücken genutzt werden sollen.

Grundsätzlich ist eine Nutzungsvereinbarung dazu möglich. Durch den Ortsbeirat Drewitz wurde in der Sitzung am 30.10.2014 empfohlen mit beiden Antragstellern eine Vereinbarung abzuschließen.

Bei der beantragten Fläche von Herrn Moritz handelt es sich um eine Größe von ca. 20 – 25 m². Ebenso beim Antrag von Herrn Pankalla. Die Fläche kann, in einer Karte als Bestandteil der Nutzungsvereinbarung farblich gekennzeichnet, als Verkehrsfläche zu einem Preis von 5,00 €/Monat, (60,00 €/Jahr) zur Nutzung überlassen werden. Grundlage der Höhe des Nutzungsentgeltes ist der gültige Grundstücksmarktbericht des Landkreises Spree-Neiße. Dieser weist für Stellplatzmieten einen Preis von 5,00 – 12,00 €/Monat aus.

Die betroffenen, konkreten Gemeindeflächen vor Ihren Privatgrundstücken werden vor Abschluss der Vereinbarung mit den Antragstellern und dem Ortsvorsteher festgelegt.

Durch das Fachamt wird deshalb vorgeschlagen für beide Antragsteller eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, welche zu den regulären Punkten einer Nutzungsvereinbarung, wie Dauer, Zweck und Kündigungsfomulierungen, nachfolgenden Zusatz enthalten sollte:

  1. Die Verkehrssicherungspflicht für die betreffende Fläche übernimmt der jeweilige Antragsteller. Damit wird die Gemeinde Jänschwalde von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht resultieren freigestellt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde wird gebeten sich zu beiden Anträgen zu positionieren.


Anlagenverzeichnis:

Lageplan


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde beschließt die Erstellung einer Nutzungsvereinbarung für eine Teilfläche aus dem Flurstück 434, Flur 7, Gemarkung Drewitz, in einer Größe von ca. 25 m² zu einem Preis von jeweils 5,00 €/Monat (je 60,00 €/Jahr) für:

  1. Herrn Sven Moritz, Dorfstraße 56, 03197 Drewitz und

  2. Herrn Jürgen Pankalla, Dorfstraße 64, 03197 Drewitz.

Folgende Regelung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht wird als besonderer Zusatz Bestandteil beider Vereinbarungen:

Die Verkehrssicherungspflicht für die betreffende Fläche übernimmt der jeweilige Antragsteller. Damit wird die Gemeinde Jänschwalde von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht resultieren, freigestellt.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

11106.9000/44118000

9601

ET

2015 ff

120,00






Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung