Betreff
Beschluss über die vorzeitige Einebnung einer Grabstätte auf dem Friedhof Jänschwalde-Dorf durch die Gemeinde
Vorlage
Jae/OA/030/2014
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Friedhof: Jänschwalde-Dorf

Grabstätte: FJ1-W1li 08/09 (Einzelgrab Nickel)

Ruhezeit/Nutzungszeit: bis 2021

Nutzungsberechtigter: kein Nutzungsberechtigter
(bisher Manfred Nickel à verstorben im Februar 2006)


Die Grabstätte Wilhelmine Nickel wurde bis zu seinem Ableben im Februar 2006 durch deren Sohn Manfred Nickel gepflegt. Die Beisetzung des Manfred Nickel erfolgte durch die Gemeinde Jänschwalde als Urne in die vorhandene Grabstätte. Die Gebühren wurden aus dem vorhandenen Nachlass bezahlt.

Bislang erfolgte die Pflege der Grabstätte freiwillig durch eine Nachbarin. Direkte Angehörige der in der Grabstätte Beigesetzten gibt es nicht. Laut Auskunft aus der Sammelakte zum Sterbefall des Manfred Nickel beim Standesamt Cottbus ist dieser als einziger Sohn von Wilhelmine Nickel unverheiratet und kinderlos verstorben.

Bei der jährlichen Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen des Amtes Peitz wurde in diesem Jahr festgestellt, dass das Denkmal an dieser Grabstätte nicht mehr standsicher ist. In diesem Zusammenhang erklärte auch die Nachbarin, nicht mehr in der Lage zu sein, die Grabstätte weiterhin zu pflegen.

Finanzielle Mittel zur Wiederherstellung der Standsicherheit und zur Grabpflege stehen aus dem Nachlass nicht mehr zur Verfügung. Aus den vorgenannten Gründen schlägt der Ortsbeirat Jänschwalde-Dorf vor, diese Grabstätte vollständig einzuebnen.

Im § 32 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes sowie in der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Jänschwalde ist die Ruhezeit für Urnenbestattungen mit mindestens 15 Jahren festgelegt. Aufgrund der Beisetzung des Herrn Manfred Nickel im Februar 2006 endet die einzuhaltende Ruhezeit erst im Jahr 2021.

Weiterhin darf ein Grab nur neu belegt oder anderweitig verwendet werden kann, wenn die Ruhezeit abgelaufen ist. Das bedeutet, dass im Fall der vorzeitigen Einebnung der o. g. Grabstätte diese Fläche erst nach dem Jahr 2021 für neue Bestattungen zur Verfügung steht. Die Grabfläche ist durch die Gemeinde Jänschwalde zur Wahrung der Würde der Verstorbenen bis zum Jahr 2021 in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die vorzeitige Einebnung der Grabstätte Nickel (FJ1-W1li 08/09) auf dem Friedhof Jänschwalde-Dorf.

Die Grabstätte kann jedoch erst nach Ablauf der Ruhezeit im Jahr 2021 neu vergeben werden.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung