Sachdarstellung:
Die Eröffnungsbilanz 2011 der Gemeinde Heinersbrück mit ihren Anlagen wurde gemäß § 85 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit den §§ 63 und 67 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt.
Entsprechend § 85 (3) BbgKVerf wurde die Prüfung der Eröffnungsbilanz laut Zustimmung des Landrates des Landkreises Spree-Neiße – Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt/RPA – vom 18.02.2013 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopersAG (PWC) mit Vertrag vom 18.03.2013 übertragen.
Nach erfolgter Vor-Ort-Prüfung fanden die Abstimmungsgespräche mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Spree-Neiße und der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft am 18.06.2013 und 14.08.2013 statt.
Zwischenzeitlich wurde ein eigenes Rechnungsprüfungsamt im Amt Peitz installiert.
Nach erfolgten Abstimmungen zum Prüfbericht mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC und dem eigenen Rechnungsprüfungsamt wurde der geprüfte Entwurf der Eröffnungsbilanz am 30.06.2014 von der Amtsdirektorin festgestellt.
Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.
Anlagenverzeichnis:
Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers einschließlich geprüfter Entwurf der Eröffnungsbilanz 2011 mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2011.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |