Sachdarstellung:
Mit Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Durchführung der Kindertagesbetreuung zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und dem Amt Peitz hat das Amt Peitz mit Wirkung vom 01.01.2010 die Vermittlung von Tagespflegepersonen i. S. d. § 18 Abs. 1 KitaG Bbg, den Abschluss von Verträgen zur Tagesbetreuung nach § 18 Abs. 3 KitaG Bbg und die Finanzierung der Kindertagespflege gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII i. V. m. § 18 Abs. 1 KitaG Bbg übernommen.
Im Amt Peitz stehen zwei Kindertagespflegepersonen mit insgesamt 8 Betreuungsplätzen für Kinder im Krippenalter (0 bis 2 Jahre) zur Verfügung. Zurzeit befinden sich 3 Kinder in Tagespflege.
Die Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle (Beitragssatzung) ist seit dem 01.01.2010 in Kraft. Diese wurde anhand der Vorlage des Landkreises Spree-Neiße erstellt.
In § 6 der Beitragssatzung ist die Anrechnung des Einkommens geregelt. Hier wird unter anderem das Kindergeld dem Gesamtfamilieneinkommen hinzugerechnet.
Im Amt Peitz gibt es 10 Kindertagesstätten mit 9 unterschiedlichen Trägern (ab 01.01.2015 8 Träger) und 9 unterschiedlichen Beitragssatzungen. In keiner der gültigen Beitragssatzungen wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet.
Um zwischen den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege eine Gleichbehandlung herzustellen, wird empfohlen, das Kindergeld bei der Elternbeitragsberechnung in der Kindertagespflege zukünftig nicht mehr zu berücksichtigen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |