Sachdarstellung:
Gemäß Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) § 28 Abs. 2 beschließt die SVV für die Dauer der Wahlperiode eine Geschäftsordnung (GO) zur Regelung der innerorganisatorischen Normen der Arbeit der Gemeindevertretung.
In der konstituierenden Sitzung der SVV wurde die Weiterführung der vorangegangenen Geschäftsordnung für einen Übergangszeitraum beschlossen.
Den Mitgliedern der Vertretung wurde damit Gelegenheit zu geben, sich mit dem Verfahren innerhalb der Gemeindevertretung und den Inhalten der GO auseinanderzusetzen.
Im Hauptausschuss wurde die neue GO beraten, Vorschläge der Fraktionen diskutiert, entsprechende Inhalte festgelegt und eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Peitz.
*..mit den Ergänzungen/Änderungen gemäß Niederschrift.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |