Betreff
Beschluss der Repräsentationssatzung
Vorlage
SP/BAD/023/2014
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Gemäß § 3 BbgKVerf kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln.

Neben den Satzungen im Bereich der Pflichtaufgaben gehören dazu

Satzungen, mit denen die Gemeinde freiwillige oder pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben allgemeinverbindlich regeln möchte und grundsätzliche Normen für eine gewisse Vielzahl von Fällen festlegt.


Die Satzung wurde aktualisiert und im Hauptausschuss beraten.

Neu aufgenommen wurde die Ehrung mit Kondolenz, Trauer- oder Gedenkbekundungen (§ 1 Abs. 3) sowie die Eintragungen in das neue „Goldene Buch der Stadt Peitz §§ 4 und 5).

In der Anlage Repräsentationsaufgaben wurden die im HA festgelegten Inhalte und Höchstsätze berücksichtigt.




Anlagenverzeichnis:

Entwurf der Repräsentationssatzung


Beschlussvorschlag:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Repräsentationssatzung der Stadt Peitz.


*..mit den Ergänzungen/Änderungen gemäß Niederschrift.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung