Sachdarstellung:
Gemäß § 3 BbgKVerf kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln.
Neben den Satzungen im Bereich der Pflichtaufgaben gehören dazu
Satzungen, mit denen die Gemeinde freiwillige oder pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben allgemeinverbindlich regeln möchte und grundsätzliche Normen für eine gewisse Vielzahl von Fällen festlegt.
Die Satzung wurde aktualisiert und im Hauptausschuss beraten.
Neu aufgenommen wurde die Ehrung mit Kondolenz, Trauer- oder Gedenkbekundungen (§ 1 Abs. 3) sowie die Eintragungen in das neue „Goldene Buch der Stadt Peitz §§ 4 und 5).
In der Anlage Repräsentationsaufgaben wurden die im HA festgelegten Inhalte und Höchstsätze berücksichtigt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Repräsentationssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Repräsentationssatzung der Stadt Peitz.
*..mit den Ergänzungen/Änderungen gemäß Niederschrift.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |