Sachdarstellung:
Gemäß §§ 24, 30 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls.
In der Entschädigungssatzung, die durch die SVV zu beschließen ist, sind dazu konkrete Festlegungen zu treffen und festzuhalten.
Der Satzungsentwurf wurde aktualisiert, im Hauptausschuss beraten und die Hinweise der Fraktionen berücksichtigt. Die bisherigen Sätze der Entschädigungen wurden beibehalten.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hauptsatzung der Stadt Peitz.
*..mit den Ergänzungen/Änderungen gemäß Niederschrift.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |