Betreff
Beschluss der Hauptsatzung
Vorlage
SP/BAD/020/2014
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:

Gemäß § 4 BbgKVerf muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. Sie ist eine Pflichtsatzung, gilt über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus und bindet die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung. Die Hauptsatzung kann nur mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordneten beschlossen oder geändert werden.


Die Hauptsatzung wurde aktualisiert und insbesondere in § 6 die Aufgaben, über die die SVV im Rahmen der Wertgrenzen entscheiden soll, nach Abstimmung neu festgelegt.

Die Inhalte wurden im Hauptausschuss beraten, Vorschläge der Fraktionen besprochen und berücksichtigt.


Anlagenverzeichnis:

Entwurf der Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hauptsatzung der Stadt Peitz.


* ..mit den Ergänzungen/Änderungen gemäß Niederschrift.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung