Sachdarstellung:
Mit dem Beschluss der GV Jänschwalde vom 08.05.2014 wurde dem Amt Peitz die Aufgabe „Träger der Kita Jänschwalde“ von der Gemeinde Jänschwalde ab dem 01.01.2015 übertragen.
Somit ist das Amt Peitz Träger der Kita „Lutki“ Jänschwalde i. S. d. § 14 KitaG Bbg. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 KitaG Bbg können Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühr erheben.
Gem. § 8 der Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte „Lutki“ Jänschwalde wird die Höhe des Essengeldes per Beschluss durch den Amtsausschuss des Amtes Peitz festgesetzt.
Die Kita „Lutki“ Jänschwalde wird durch die Verdie GmbH mit warmen Mittagessen beliefert. Der zurzeit gültige Portionspreis stellt sich wie folgt dar:
Betreuungsform |
voller Portionspreis |
Zuschuss Träger |
Elternanteil |
Krippe |
2,10 € |
0,35 € |
1,75 € |
Kindergarten |
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Hort |
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Es wird empfohlen, die bisherige Stützung i. H. v. 0,35 €/ Portion beizubehalten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt den Zuschuss zum Essengeld der Kita „Lutki“ Jänschwalde in Höhe von 0,35 EUR pro Portion ab dem 01.01.2015.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |