Sachdarstellung:
Mit dem Beschluss der SVV Peitz vom 07.05.2014 wurde dem Amt Peitz die Aufgabe „Träger der Kita Peitz“ von der Stadt Peitz ab dem 01.01.2015 übertragen.
Somit ist das Amt Peitz Träger der Kita „Sonnenschein“ Peitz i. S. d. § 14 KitaG Bbg. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 KitaG Bbg können Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühr erheben.
Gem. § 12 der Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Peitz wird die Höhe des Beitrages zur Versorgung der Kinder mit Essen jeweils durch Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Peitz festgelegt.
Die Kita „Sonnenschein“ Peitz wird durch die Dussmann GmbH mit warmen Mittagessen beliefert. Die zurzeit gültigen Portionspreise stellen sich wie folgt dar:
Betreuungsform |
voller Portionspreis |
Zuschuss Träger |
Elternanteil |
Krippe |
1,65 € |
0,50 € |
1,15 € |
Kindergarten |
1,80 € |
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1,30 € |
Hort |
1,90 € |
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1,40 € |
Es wird empfohlen, die bisherige Stützung i. H. v. 0,50 €/ Portion beizubehalten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt den Zuschuss zum Essengeld der Kita „Sonnenschein“ Peitz in Höhe von 0,50 EUR pro Portion ab dem 01.01.2015.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |