Betreff
Beschluss zur Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte "Lutki" Jänschwalde
Vorlage
AP/OA/012/2014
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung:


Mit dem Beschluss der GV Jänschwalde wurde dem Amt Peitz die Aufgabe „Träger der Kita Jänschwalde“ von der Gemeinde Jänschwalde ab dem 01.01.2015 übertragen.


Somit ist das Amt Peitz Träger der Kita „Lutki“ Jänschwalde i. S. d. § 14 KitaG Bbg. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 KitaG Bbg können Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühr erheben.


Das bedeutet, dass der jeweilige Träger der Einrichtung die Satzung erlassen muss, nach erfolgter Aufgabenübertragung also das Amt.


Die beiliegende Satzung ist Inhaltlich identisch mit der zurzeit gültigen Satzung der Gemeinde Jänschwalde.




Anlagenverzeichnis:


- Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte "Lutki" Jänschwalde



Beschlussvorschlag:


Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte "Lutki" Jänschwalde.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung