Betreff
Information über die Aufgabenübertragung (Trägerwechsel) der Kita "Sonnenschein" Peitz und der Kita "Lutki" Jänschwalde
Vorlage
AP/OA/010/2014
Art
Informationsvorlage Amt

Sachdarstellung:


Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 BbgKVerf erfüllt das Amt eine einzelne Selbstverwaltungsaufgabe der amtsangehörigen Gemeinde nur dann an deren Stelle, wenn die Gemeindevertretungen mehrere Gemeinden des Amtes die Aufgabe auf das Amt übertragen haben. Eines Annahmebeschlusses des Amtsausschusses bedarf es nicht. Laut der Erläuterung Nr. 8.2 zum § 135 BbgKVerf erfolgt die Übertragung, wenn mind. zwei Gemeindevertretungen von Gemeinde desselben Amtes einen inhaltsgleichen Beschluss fassen.


Die Stadt Peitz und die Gemeinde Jänschwalde haben in Ihren Sitzungen am 07.05.2014 und 08.05.2014 die Aufgabenübertragung (Trägerwechsel) der Kita „Sonnenschein“ Peitz und der Kita „Lutki“ Jänschwalde einstimmig beschlossen.


Das bedeutet, dass das Amt Peitz ab dem 01.01.2015 Träger der Kita „Sonnenschein“ Peitz und der Kita „Lutki“ Jänschwalde i. S. d. § 14 KitaG Bbg ist.


Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 3 BbgKVerf sind nur die Mitglieder stimmberechtigt, deren Gemeinden von der Übertragung betroffen ist.


Dem Amt Peitz werden die Kosten für die jeweilige Kita durch die übertragene Gemeinde ausgeglichen.



Anlagenverzeichnis:


- Beschluss SVV Peitz vom 07.05.2014

- Beschluss GV Jänschwalde vom 08.05.2014


Beschlussvorschlag:




Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung