Sachdarstellung:
Gemäß § 13 BbgKVerf beteiligt und unterrichtet die Gemeinde die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten mittels verschiedener Formen kommunaler Einwohnerbeteiligung.
Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind in der Hauptsatzung zu regeln (HS § 3).
Einzelheiten sind in einer gesonderten Einwohnerbeteiligungssatzung zu regeln.
Wir empfehlen den Beschluss der neuen Einwohnerbeteiligungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf. Zusätzlich aufgenommen wurden gemäß neuer Hauptsatzung die § 4 und § 5 als weitere Formen der Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner.
Anlage: Entwurf der Einwohnerbeteiligungssatzung
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Einwohnerbeteiligungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einwohnerbeteiligungssatzung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |