Sachdarstellung:
Die langjährigen Reinigungsverträge für die Schulen des Amtes Peitz wurden zum 31.12.2014 gekündigt. Entsprechend der Höhe des Schwellenwertes wurden die Leistungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zum 01.01.2015 neu ausgeschrieben. Unterhalts- sowie Grundreinigung und Glas- und Rahmenreinigung wurden dabei in getrennten Losen ausgeschrieben.
Auf Grund des erheblichen Leistungsumfangs wurde externe Sachberatung in Anspruch genommen.
So konnte man auf jahrelange und fachkompetente Erfahrungen für die Durchführung von Ausschreibungen zurückgreifen und vorab Eignungskriterien und Vergabekriterien festgelegen, welche eine Wirtschaftlichkeit und Seriösität des Angebotes zu gewährleisten.
Aufgreifgrenzen der qm-Leistung je Stunde der zu reinigenden Flächen (10 Prozent Abweichung vom Marktwert) sowie des Stundenverrechnungssatzes (2,5 Prozent Abweichung vom Marktwert) wurden festgeschrieben. Alle Angebote, welche sich außerhalb dieser Abweichungen bewegten, wurden zu Aufklärung aufgefordert.
Die Vergabekriterien erhielten eine unterschiedliche Gewichtung wie folgt:
Niedrigster Preis: 45 Prozent der Punkte
Niedrigster Wert für die zu reinigende Fläche je Stunde: 40 Prozent der Punkte
Höchste Anzahl unproduktiver Objektleitungsstunden in den Objekten: 10 Prozent der Punkte
Niedrigster Wert je Wischbezug der zu reinigenden Fläche: 5 Prozent der Punkte
14 Unternehmen haben sich für das Los – Unterhaltsreinigung und 8 Unternehmen für das Los – Glas- und Rahmenreinigung beworben. Alle Unternehmen gaben ihre Unterlagen dabei frist- und formgemäß ab.
6 Unternehmen wurden auf Grund der über- oder unterschrittenen Aufgreifgrenze zur Aufklärung ihrer Angebote im Los Unterhaltsreinigung aufgefordert.
2 Unternehmen wurden auf Grund der hohen qm Leistung zur Probereinigung in der Oberschule aufgefordert.
1 Unternehmen wurde vom Verfahren im Los Unterhaltsreinigung ausgeschlossen, da es eine Aufklärung ablehnte.
Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, dem Amtsausschuss zu empfehlen, dem wirtschaftlichsten Bieter entsprechend den Vergabekriterien den Zuschlag zu erteilen
Anlagenverzeichnis:
Auswertungen LOS 1 und LOS 3
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen dem Amtsausschuss Peitz, dem wirtschaftlichsten Bieter entsprechend den Vergabekriterien den Zuschlag zu erteilen
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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21111 |
1304 |
AW |
2015 |
72.952,17 |
|
21611 |
1304 |
AW |
2015 |
54.624,48 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |