Betreff
Fragen zum Beschluss zur Aufgabenübertragung (Trägerwechsel) der Kita "Sonnenschein" von der Stadt Peitz zum Amt Peitz SP/OA/387/2014 vom 07.05.2014
Vorlage
SP/OA/013/2014
Art
Informationsvorlage Peitz

Sachdarstellung:


Die CDU Fraktion hat die folgenden Fragen zum Beschluss SP/OA/387/2014 vom 07.05.2014 gestellt:


  1. Wie kann der Einfluss der Stadt Peitz praktiziert werden?


  1. Hat der Sozialausschuss der Stadt mit dem Trägerwechsel seine Kompetenz verloren oder wird sein Einfluss dadurch eingeschränkt?


Die Stadt Peitz hat mit dem Beschluss vom 07.05.2014 gem. § 135 Abs. 5 Satz 2 BbgKVerf die Aufgabe „Träger der Kita „Sonnenschein“ Peitz“ ab dem 01.01.2015 auf das Amt Peitz übertragen.


Das bedeutet, dass die Stadt Peitz nicht mehr Träger der Kita „Sonnenschein“ Peitz ist und somit die Stadtverordnetenversammlung Peitz keine Entscheidungsbefugnis über Angelegenheiten der Kita Peitz i. S. d. § 28 BbgKVerf mehr hat.

Dennoch besteht die Möglichkeit sich über Angelegenheiten der KITA durch Mitglieder des Amtsausschusses informieren zu lassen.


Entscheidungen bezüglich der Kita Peitz werden ab dem 01.01.2015 vom Amtsausschuss des Amtes Peitz getroffen. Gem. § 9 der Hauptsatzung des Amtes Peitz obliegt dem Amtsausschuss die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen, die zum Beispiel über Angelegenheiten der Kita beraten.


Aber der Einfluss der Stadt Peitz bleibt durch den Amtsausschuss weiterhin erhalten, da hier Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind. Es sind gem. §135 Abs. 5 Satz 3 BbgKVerf nur die Mitglieder stimmberechtigt, deren Gemeinde von der Übertragung betroffen ist (siehe Informationsvorlage und Niederschrift vom 06.03.2014 des Ausschusses für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Vereine der Stadt Peitz und Beschlussvorlage und Niederschrift vom 07.05.2014 der 40. Sitzung der SVV der Stadt Peitz).

Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:




Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung