Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde hat am 08.05.2014 die Aufgabenübertragung (Trägerwechsel) der Kita „Lutki“ von der Gemeinde Jänschwalde zum Amt Peitz ab dem 01.01.2015 beschlossen.
Im Sinne des § 14 KitaG Bbg ist das Amt Peitz ab dem 01.01.2015 Träger der Kita „Lutki“ Jänschwalde. Nach § 17 Abs. 3 KitaG Bbg werden die Elternbeiträge vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben.
Die Satzung des Amtes Peitz zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in der Kindertagesstätte „Lutki“ Jänschwalde muss somit im Amtsausschuss des Amtes Peitz beschlossen werden.
Die Satzung der Gemeinde Jänschwalde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte, beschlossen von der Gemeindevertretersitzung Jänschwalde am 19.05.2011, ist zum 01.01.2015 aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Jänschwalde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte, beschlossen von der Gemeindevertretersitzung Jänschwalde am 19.05.2011, zum 01.01.2015.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
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Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |