Sachdarstellung:
Gemäß §§ 24, 30 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls.
In der Entschädigungssatzung, die durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist, sind dazu konkrete Festlegungen zu treffen und festzuhalten.
Bei der Erstattung von Auslagen, Verdienstausfall, der Zahlung von Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld sind bestimmte inhaltliche und formelle Regelungen zu beachten, die auch im Kommentar zur BbgKVerf näher erläutert werden. Dazu gehören z. B. Anspruchsvoraussetzungen, Art und Grundsätze sowie Höhe der Zahlungen, die steuerliche Behandlung der gewährten Zahlungen.
Weitere Informationen zu den vorgegebenen Regelungen können Sie auch dem Satzungsentwurf entnehmen.
Im Anhang zur Satzung werden noch einmal allgemeine Informationen zum Thema Entschädigung vorgelegt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Entschädigungssatzung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |