Betreff
Beschluss über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 25.05.2014 in Heinersbrück
Vorlage
Hei/BAD/006/2014
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:


Gemäß der §§ 56 und 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes BbgWahlG beschließt die Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Kommunalwahl und über Einsprüche nach den §§ 55 und 79 BbgKWahlG.


Durch den Wahlausschuss des Amtes Peitz und den Wahlleiter des Amtes Peitz wurde festgestellt, dass die Kommunalwahl in Heinersbrück ordnungsgemäß durchgeführt wurde und nicht zu beanstanden ist.


Einsprüche gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Einspruchsfrist endete zwei Wochen nach der Bekanntmachung der Wahlergebnisse im Amtsblatt.


Der Gemeindevertretung Heinersbrück wird vorgeschlagen, die Gültigkeit der Wahl zu beschließen.






Anlagenverzeichnis:

./.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25.05.2014 in der Gemeinde Heinersbrück.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung