Betreff
Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung zum Sanierungsgebiet "Historischer Altstadtkern" Peitz
Vorlage
SP/BA/003/2014
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:


Das Grundstück „Merkur-Möbel“ Cottbuser Straße 3 befindet sich am südlichen Eingang zum Altstadtkern, angrenzend an das Sanierungsgebiet.

Nach 1990 wurde das Grundstück für die Lagerung und den Verkauf von Möbeln ent-wickelt. Aktuell ist nur noch das neu errichtete Verkaufsgebäude in Nutzung. Die restlichen Gebäude stehen leer. Der inzwischen mehrjährige Leerstand hat sich zum städtebaulichen und wirtschaftlichen Missstand entwickelt. Eine erneute Nachnutzung der leer stehenden Bausubstanz ist wirtschaftlich nicht tragbar, weil heutige statische, brandschutztechnische und v.a. energietechnische Anforderungen an die Gebäude nicht erfüllt werden. Es ist er-forderlich, den historischen Gewerbestandort zu reaktivieren und neu zu ordnen. Damit soll die Eingangssituation zum historischen Altstadtkern gestalterisch und funktionell verbessert werden. Dazu gehören auch die Aufwertung des Malxeufers und die Ergänzung der öffent-lichen Wegebeziehung von der Cottbuser Straße zum Volkspark.

Am Standort möchte sich das BHG Handelszentrum ansiedeln. Dafür sind der Rückbau der leer stehenden Gebäude und eine Neuordnung des Standortes vorgesehen.

Auf der Grundlage des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) ist im Rahmen des Stadtumbaukonzeptes eine neue Zielstellung für das Grundstück entwickelt und mit dem Eigentümer sowie dem zukünftigen Investor abgestimmt worden.

Nach einem Beratungsgespräch beim Landesamt für Bauen und Verkehr (Bewilligungs-stelle) zur Stadtumbaustrategie wird der Stadt Peitz ein Zuschuss aus dem Bund/Land-Programm zur Stadterneuerung in Aussicht gestellt. Voraussetzung für die Bereitstellung von Fördermitteln aus diesem Programm ist, den Standort als Ergänzungsgebiet zum bereits förmlich festgelegten Sanierungsgebiet auszuweisen.


Das Verfahren zur Satzungsergänzung verläuft angelehnt an die Aufstellung von Bauleit-plänen; rechtliche Grundlagen bilden die §§ 140 - 143 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Untersuchungen des Areals sind bereits Bestandteil des Stadtumbaukonzeptes. Somit sind hinreichende Beurteilungsunterlagen für die Notwendigkeit der Sanierung vorhanden, sodass von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen werden kann.

Das Ergänzungsgebiet umfasst die Flurstücke 281/5, 281/16, 281/20, 428/1, 428/3, 430/1, 432/3 und teilweise die Flurstücke 703, 430/2 der Flur 7 sowie teilweise das Flurstück 393 der Flur 9 (Anlage: Lageplan).

Der Hauptausschuss hat in der Sitzung am 21.07.2014 über die Aufstellung der Ergänzungs-satzung beraten und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Ausweisung des Grundstück „Merkur-Möbel“ Cottbuser Straße 3 als Ergänzungsgebiet zum Sanierungs-gebiet "Historischer Altstadtkern" Peitz zuzustimmen.


Anlagenverzeichnis:

Lageplan Ergänzungsgebiet

Übersichtsplan Gebietsgrenzen

Entwicklungsplan Umbaugebiet „Merkur-Möbel“


Beschlussvorschlag:


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, das Grundstück „Merkur-Möbel“ Cottbuser Straße 3 als Ergänzungsgebiet zum bereits förmlich festgelegten Sanie-rungsgebiet auszuweisen und der Aufstellung einer Ergänzungssatzung zum Sanierungs-gebiet „Historischer Altstadtkern“ Peitz.

Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

X

Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

51101.2001/ 54315300

2602

AW

2014

ca. 2.000






Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung