Sachdarstellung:
In der Gemeinde Tauer finden die Friedhofssatzung, beschlossen am 15.12.2009, und die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung, beschlossen am 16.03.2010, Anwendung.
Auf dem Friedhof im Tauer ist eine Urnengemeinschaftsanlage (UGA) errichtet worden, die als weitere Bestattungsform dem Wandel der Bestattungskultur in Deutschland Rechnung trägt.
Nach Fertigstellung der UGA ist nun die Anpassung der Friedhofssatzung notwendig (§ 12 Abs. 3 und § 15).
Zudem ist eine Friedhofssatzung des Amtes Peitz durch die Fachaufsicht beim Landkreis Spree-Neiße hinsichtlich der Rechtskonformität mit dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz überprüft worden. Dabei wurden neben allgemeinen Formulierungsvorschlägen insbesondere folgende Änderungen als erforderlich angesehen:
§ 3 Schließung und Aufhebung – neu ausformuliert
§ 10 Ruhzeiten – Zusatz „mindestens“ entfällt
§ 12 Allgemeines – Ersterwerb des Nutzungsrechtes an Grabstätten ist auch vor Eintritt eines Todesfalls möglich
§ 25 Ordnungswidrigkeiten – Erweiterung der Tatbestände
Um darüber hinaus auch einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 20.12.2011 zu entsprechen, in welchem u.a. auf unbedingte Beachtung der Totenruhe hingewiesen und dabei dem Verbot der sogenannten „Zubettung“ einer Urne (oder Leichenreste) in ein bereits belegtes Erdgrab besondere Beachtung beigemessen wird, wurde die Friedhofssatzung in § 7 Abs. 6 dahingehend ergänzt.
Mit der neuen Satzung werden die Längenmaße von Wahlgrabstätten den tatsächlichen, örtlichen Gegebenheiten angepasst (§ 13 Abs. 7).
Zudem wurde in § 17 Abs. 6 die Möglichkeit eingeräumt, das Eigentum an Grabmalen eingeebneter Grabstätten auf die Gemeinde Tauer zu übertragen und somit diese auf dem Friedhof zu erhalten (lt. Beschluss vom 19.01.2012).
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf der neuen Friedhofssatzung der Gemeinde Tauer
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Friedhofssatzung der Gemeinde Tauer
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |