Sachdarstellung:
Gemäß § 4 BbgKVerf muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. Sie ist eine Pflichtsatzung, gilt über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus und bindet die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung. Die Hauptsatzung kann nur mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV beschlossen oder geändert werden.
Ein Neubeschluss und Aktualisierung der Hauptsatzung der Gemeinde empfohlen.
Insbesondere der Ort der des Bekanntmachungskastens § 8 Abs. 4 wurde neu formuliert.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Hauptsatzung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten: ja/nein |
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |