Betreff
Beschluss der Hauptsatzung
Vorlage
Dra/BAD/002/2014
Art
Beschlussvorlage Drachhausen

Sachdarstellung:

Gemäß § 4 BbgKVerf muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. Sie ist eine Pflichtsatzung, gilt über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus und bindet die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung. Die Hauptsatzung kann nur mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV beschlossen oder geändert werden.


Ein Neubeschluss und Aktualisierung der Hauptsatzung der Gemeinde empfohlen.

Insbesondere der Ort der des Bekanntmachungskastens § 8 Abs. 4 wurde neu formuliert.

Anlagenverzeichnis:

Entwurf der Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Hauptsatzung.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung