Sachdarstellung:
Gemäß § 3 BbgKVerf kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln.
Neben den Satzungen im Bereich der Pflichtaufgaben gehören dazu
Satzungen, mit denen die Gemeinde freiwillige oder pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben allgemeinverbindlich regeln möchte und grundsätzliche Normen für eine gewisse Vielzahl von Fällen festlegt.
Wir bitten die Gemeindevertretung, sich zu den repräsentativen Aufgaben der Gemeinde und des Bürgermeisters zu verständigen und diese vor allem in der Anlage entsprechend neu festzulegen.
Die Mittel sind im Haushalt im Repräsentationsfonds des Bürgermeisters einzustellen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Repräsentationssatzung der Gemeinde Jänschwalde
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Repräsentationssatzung
- mit den in der Niederschrift vermerkten Festlegungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11101.9001 / 52712000 |
9101 |
AW |
2014 |
500,- |
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11101.9001 / 52712091 - 94 |
9101 |
AW |
2014 |
500,- |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |