Sachdarstellung:
Gemäß § 13 BbgKVerf beteiligt und unterrichtet die Gemeinde die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten mittels verschiedener Formen kommunaler Einwohnerbeteiligung.
Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind in der Hauptsatzung zu regeln.
Einzelheiten sind in einer gesonderten Einwohnerbeteiligungssatzung zu regeln.
Wir empfehlen den Beschluss der neuen Einwohnerbeteiligungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf. Zusätzlich aufgenommen wurden § 4 und § 5 als weitere Formen der Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner.
Die Änderungen sind ROT gekennzeichnet.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Einwohnerbeteiligungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Einwohnerbeteiligungssatzung
- mit den in der Niederschrift vermerkten Festlegungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |