Sachdarstellung:
Gemäß §§ 24, 30 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls.
In der Entschädigungssatzung, die durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist, sind dazu konkrete Festlegungen zu treffen und festzuhalten.
Ausgehend von der bestehenden Satzung wurden in einigen Absätzen Ergänzungen/Anpassungen vorgenommen und ROT gekennzeichnet.
Änderungswünsche und Festlegungen bitten wir zu diskutieren und in der Niederschrift zu vermerken.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Entschädigungssatzung
- mit den in der Niederschrift vermerkten Änderungen / Festlegungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11101.8001 / 54210000 |
8101 |
AW |
2014 |
ca. 32.400 ,- |
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bei Verringerung der Entschädigung |
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2015 |
ca. 26.500 ,- |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |