Sachdarstellung:
Gemäß §§ 24, 30 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls.
In der Entschädigungssatzung, die durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist, sind dazu konkrete Festlegungen zu treffen und festzuhalten.
Ausgehend von der bestehenden Satzung sind in einigen Absätzen Ergänzungen vorgenommen und ROT gekennzeichnet.
Neu hinzugefügt wurde gemäß § 45 BbgKVerf der § 3 Abs. (2) Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Ortbeirates gemäß den empfohlenen Werten der Kommunalverfassung.
Wir bitten die Änderungsvorschläge zu beraten und die Satzung zu beschließen.
Anlage: Entwurf der Entschädigungssatzung
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Entschädigungssatzung
- gemäß dem vorliegenden Entwurf
- mit den in der Niederschrift vermerkten Änderungen / Festlegungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |