Sachdarstellung:
Gemäß § 4 BbgKVerf muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. Sie ist eine Pflichtsatzung, gilt über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus und bindet die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung. Die Hauptsatzung kann nur mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der GV beschlossen oder geändert werden.
Ein Neubeschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Tauer wird mit einigen erforderlichen Änderungen und Aktualisierungen empfohlen. Der § 2 Wappen und Flagge wurde neu eingefügt
Vorgeschlagene bzw. notwendige veränderte Formulierungen sind ROT gekennzeichnet.
Wir bitten die Mitglieder der GV um Beschluss des zum vorliegenden Entwurfs.
Anlage: Entwurf Hauptsatzung Tauer
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Hauptsatzung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |