Betreff
Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes 2008/2009
Vorlage
SP/KÄ/036/2010
Art
Informationsvorlage Amt

Sachdarstellung:


Gemäß § 105 Abs. 3 GO ist der Stadt Peitz ein Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben.

Der Bericht soll insbesondere Aufgaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Gesellschaft, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft sowie etwaige Kreditaufnahmen enthalten.

Die Einsicht in den Bericht ist jedermann zu gestatten.

Mit der KommRRefG ist die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) verabschiedet worden, in der Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht neu gefasst wurden.

Mit der Novellierung der Kommunalverfassung hat der Gesetzgeber in § 98 BbgKVerf für die Kommunalverwaltung einen neuen Organisationsstandard geschaffen, der soweit geht, dass die Steuerung der Beteiligungen durch eine Beteiligungsverwaltung gesteuert werden soll.

Die Beteiligungsverwaltung soll einen ausreichenden Informationsfluss zwischen den verschiedenen Entscheidungsträgern sicherstellen und insgesamt für alle Beteiligte die Transparenz für die Unternehmenssituation und -entwicklung erhöhen.


Mit dem beigefügten Beteiligungsbericht über den Stand der WBVG „Vorspreewald“ m.b.H.werden die vorgenannt neuen Regelungen in einem ersten Schritt realisiert. Über den Jahresabschluss 2008 wurde bereits informiert. Um die Durchgängigkeit der Berichterstattung zu sichern, wurden entsprechende Erläuterungen und Tendenzen des Jahres 2008 in den Beteiligungsbericht mit aufgenommen.



Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung/Bürgerbüro wird im kommenden Amtsblatt hingewiesen.

Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss der Stadt Peitz nimmt den Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zur Kenntnis.



Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: keine

Mittel stehen zurVerfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw.Haushalt

Verm.Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten

Jahr

Umfang