Betreff
Beschluss zur elektronischen Aufzeichnung der Gemeindevertretersitzungen
Vorlage
Tei/BAD/247/2014
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:


Gemäß § 36 (3) der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) ist die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufzeichnungen in Sitzungen geregelt.


Tonbandaufzeichnungen dürfen nur zur Erleichterung der Niederschrift verwendet werden und sind nach der Bestätigung der aufgezeichneten Sitzung zu löschen.


In § 36 (3) BbgKVerf heißt es: „Ton- und Bildaufzeichnungen sowie Ton- und Bildübertragungen sind nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung zustimmen“.


Es wird um die Zustimmung gebeten.

Anlagenverzeichnis:



Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt der elektronischen Aufzeichnung von Sitzungen in der Wahlperiode 2014 bis 2019 zuzustimmen.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung