Betreff
Beschluss zur Weitergeltung der Geschäftsordnung
Vorlage
Jae/BAD/268/2014
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

Gemäß Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) § 28 Abs. 2 beschließt die Gemeindevertretung die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung.

Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung, die ihre Gültigkeit über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus behält und die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung bindet.


Die Geschäftsordnung (GO) regelt innerorganisatorische Normen der Arbeit der Gemeindevertretung. Die Gültigkeit der GO endet mit dem Beginn der neuen Wahlperiode.


Um der neu gewählten Gemeindevertretung zunächst Gelegenheit zu geben, sich mit dem Verfahren innerhalb der Gemeindevertretung und den Inhalten der GO auseinanderzusetzen, schlagen wir vor, die bisherige GO vorerst weiterzuführen.

Nach einem Übergangszeitraum, der von der GV für das Protokoll benannt werden sollte, ist eine neue GO zu erlassen.


Anlagenverzeichnis:

bisherige Geschäftsordnung


Beschlussvorschlag:

Die GV beschließt die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung für einen Übergangszeitraum unter Vorbehalt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: NEIN

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: NEIN

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein: NEIN

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung