Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 19.05.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung Peitz den Änderungsentwurf zur Gestaltungssatzung für den Bereich des historischen Altstadtkerns gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf hat vom 21.06. bis 22.07.2010 öffentlich ausgelegen.
Die von der Satzung berührten Träger öffentlicher Belange sind im Verfahren beteiligt worden.
Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 BauGB abzuwägen.
Die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Änderungen werden in die Satzung eingearbeitet. Es handelt sich dabei um Korrekturen und Klarstellungen von Festsetzungen. Im Weiteren werden die gesetzlichen Grundlagen aktualisiert Die Grundzüge der Satzung werden damit nicht berührt, sodass von einer nochmaligen Auslegung der Unterlage abgesehen werden kann.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsprotokoll vom 02.08.2010
Satzungsentwurf in der Fassung vom 02.08.2010
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Abwägungsprotokoll zum Änderungsentwurf der Gestaltungssatzung gemäß Anlage zuzustimmen/ mit folgenden Änderungen zuzustimmen*).
*) nicht Zutreffendes streichen
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: keine |
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