Sachdarstellung:
Am 07.07.2010 stellte Frau Margitta Lippmann, wohnhaft in Cottbus, Helene-Weigel-Straße 12 einen Antrag auf vorzeitige Einebnung der Grabstelle Franke, F02-W1li 04/09.
Die Grabstelle befindet sich auf dem Friedhof in Drachhausen. Die Ruhefrist würde 2018 ablaufen.
Der Bruder von Frau Lippmann, Herr Manfred Franke ist im Mai 2010 verstorben. Er war bisheriger Nutzungsberechtigter der o. g. Grabstelle.
Sollte eine vorzeitige Einebnung der Grabstelle nicht möglich sein, bittet Frau Lippmann um Genehmigung den Grabstein entfernen zu dürfen, da dieser für den verstorbenen Bruder Manfred Franke weiterverwendet werden soll.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt dem Antrag auf vorzeitige Einebnung der Grabstelle Franke, F02-W1li 04/09 zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: keine |
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Mittel stehen zurVerfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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