Sachdarstellung:
Mit diesem Beschluss soll der bisherige Arbeitstitel Cottbuser Ostsee verbindlich bestätigt werden.
Es existierten bisher zwei unterschiedliche Arbeitstitel für den entstehenden Tagebaurestsee des Tagebaus Cottbus- Nord:
Cottbuser See und Cottbuser Ostsee
Es wird der bisherige Arbeitstitel „Cottbuser Ostsee“ als verbindliche Bezeichnung vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag kommt ebenfalls in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus zum Beschluss. Von dieser Namensgebung sind nur die direkt anliegenden Gemeinden Cottbus und Teichland betroffen.
Gleichzeitig wird das in der Anlage beigelegte Logo für verbindlich erklärt.
Anlagenverzeichnis:
Logo Cottbuser Ostsee
Informationsvorlage für die Dienstberatung Rathausspitze Cottbus
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt den bisherigen Arbeitstitel „Cottbuser Ostsee“ als verbindliche Bezeichnung und das in der Anlage beigelegte Logo als verbindlich.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |