Sachdarstellung:
Die Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsteil Grötsch befindet sich im Eigentum der EnviaM und wird auch von ihr gewartet. Hierfür hat die Gemeinde einen Straßenbeleuchtungsvertrag mit der EnviaM abgeschlossen.
Die Wartung und Unterhaltung der Anlage durch die EnviaM ist für die Gemeinde sehr kostenintensiv. Hierfür entstehen jährlich Kosten in Höhe von 3.652,08 Euro.
Vor kurzem signalisierte die EnviaM, dass eine vorzeitige Kündigung des Straßenbeleuchtungs-vertrages und die damit verbundene Übernahme der Anlage durch die Gemeinde möglich ist.
Daraufhin wurde der aktuelle Sachzeitwert für diese Anlage angefordert.
Die EnviaM bestätigte eine kostenlose Übernahme der Anlage in das Eigentum der Gemeinde.
Und auf Grund der zeitlichen Zwänge zur Einhaltung der Kündigungsfristen wurde der Vertrag vorsorglich auch schon durch das Amt gekündigt.
Sollte sich die Gemeindevertretung dennoch gegen die Kündigung des Straßenbeleuchtungs-vertrages entscheiden, dann können diese natürlich auch noch zurückgezogen werden.
Das Amt empfiehlt die Aufrechterhaltung der Kündigung für den Straßenbeleuchtungsvertrag.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Kündigung des Straßenbeleuchtungs-vertrages für den Ortsteil Grötsch.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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54101.7023/52210000 |
7607 |
AW |
2013 |
-2.500,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |