Betreff
Satzung der Stadt Peitz über die zeitweilige Benutzung von Werbeflächen der Stadt Peitz
Vorlage
SP/KA/301/2012
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:


Die Verwaltung des Amtes hat eine Satzung zur Nutzung von Werbeanlagen in der Stadt Peitz erarbeitet.

Diese regelt die geordnete Nutzung der Werbeflächen an den „Willkommenstafeln“ an den Ortseingängen, an der Fassade des Gebäudes Jahnplatz 1 sowie der Litfaßsäule auf dem Markt.

Der Satzungsentwurf, insbesondere der Paragraph 7 (Haftungsfragen) wurde durch den Rechtsanwalt Dr. Cattien geprüft.

Im Ausschuss für Gewerbe und Tourismus der Stadt Peitz wurde der Entwurf vorberaten und diskutiert. Die hier vorgeschlagenen Änderungen wurden in den neuen Entwurf eingearbeitet, der zur Beschlussfassung übergeben wird.







Anlagenverzeichnis:

  • Satzung


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Peitz über die zeitweilige Benutzung von Werbeflächen der Stadt Peitz in der vorliegenden Fassung.




Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung