Sachdarstellung:
Das Kultur- und Tourismusamt regte an, die o.g. Richtlinie aufzuheben.
Im Haushalt des Amtes wurden keine Mittel mehr zur Umsetzung der Richtlinie eingestellt und bereits mindestens zwei Jahre nicht mehr nach der Richtlinie verfahren.
Nach Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10.10.2012 wurde empfohlen, die Richtlinie aufzuheben, da das Amt im Sinne der Richtlinie keine Mittel mehr bereitstellen kann.
Die Vereine haben aber die Möglichkeit, in den jeweiligen Gemeinden oder bei der Teichlandstiftung finanzielle Zuwendungen für kulturelle und sportliche Maßnahmen zu beantragen.
Anlagenverzeichnis:
Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung zur Aufhebung der Richtlinie über die Förderung von kulturellen und sportlichen Maßnahmen im Gebiet des Amtes Peitz.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |