Betreff
Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §4 BImSchG i.V.m § 19 Abs. 3 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Gipsdepots im Bereich des Depots Jänschwalde II
Vorlage
Hei/BA/109/2012
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:

Die Vattenfall Europe Mining AG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Gipszwischenlagers im Bereich des Depots Jänschwalde II.

Gips, der im Kraftwerksbetrieb im Prozess der Rauchgasentschwefelung entsteht (REA-Gips), wird als Nebenprodukt der Baustoffindustrie zugeführt. Entsprechend der Marktsituation der Baustoffindustrie kann nur ein Teil des Gipses direkt der weiteren Verarbeitung zugeführt werden. Der nicht direkt verwertbare Teil des REA-Gipses wird üblicherweise für eine spätere Nutzung bzw. zur Pufferung jahreszeitlicher Bedarfsschwankungen der gipsverarbeitenden Industrie in Gipsdepots zwischengelagert.


Seit 1995 wird im Bereich der Innenkippe des Tagebaues Jänschwalde im sogenannten „Depot Jänschwalde I“ REA-Gips, vornehmlich aus dem Kraftwerk Jänschwalde, zwischengelagert. Um einen ordnungsgemäßen, umweltfreundlichen sowie wirtschaftlichen Betrieb des Kraftwerkes Jänschwalde sowie der planfestgestellten Aschedeponie Jänschwalde II zu gewährleisten, ist die Errichtung und der Betrieb eines weiteren Gipsdepots erforderlich.


Im Rahmen TÖB- Beteiligung erhält die Gemeinde die Gelegenheit, zu dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §4 BImSchG i.V.m § 19 Abs. 3 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Gipsdepots im Bereich des Depots Jänschwalde II Stellung zu nehmen, Anregungen und Bedenken zu äußern und relevante Informationen aus ihrem Zuständigkeitsbereich zur Verfügung zu stellen.


Die kompletten Antragsunterlagen können im Bürgerbüro des Amtes sowie beim Bürgermeister eingesehen werden.


Anlagen: - Auszüge aus den Antragsunterlagen



Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach §4 BImSchG i.V.m § 19 Abs. 3 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Gipsdepots im Bereich des Depots Jänschwalde II in der vorliegenden Form zur Kenntnis/ gibt folgende Hinweise und Ergänzungen*):






*) Nichtzutreffendes streichen








Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung