Sachdarstellung:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jänschwalde für das Haushaltsjahr 2012 wurde gemäß § 68 Absatz 2 Nr. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung erstellt.
Mit der Zusendung der Haushaltsunterlagen an die Ortsbeiräte wird der Festlegung gemäß
§ 46 Abs. 1 Punkt 6 der BbgKVerf zur Anhörung der Ortsbeiräte entsprochen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Jänschwalde empfiehlt die Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jänschwalde 2012 mit den Änderungen lt. Protokoll.
Anlagenverzeichnis:
Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |