Sachdarstellung:
Nach einer ersten Beratung mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree- Neiße im August 2011 und nochmaliger Beratung mit dem Ordnungsamt und in Auswertung der 25. Sitzung des Ortsbeirates Jänschwalde-Dorf am 04.09.12, wird seitens des Ortsbeirates die Empfehlung zur Errichtung von Zonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Jänschwalde gegeben.
Dies würde folgende Bereiche betreffen:
Bereich Kirchstraße im OT Dorf
Östlicher Teil von der Lindenstraße gesehen und der Straße „Am Friedhof“ im OT Kolonie
Vorteile dieser Maßnahme wären:
Eine Herausnahme des Durchgangsverkehrs wegen Beachtung „rechts vor links“
Bessere Wahrnehmung von Gefahren durch geringere Geschwindigkeit
Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und Kinder
Geringere Wartungskosten der Verkehrszeichen
In der Übergangsphase (mindestens 4 Wochen) werden an den Standorten, wo die Vorfahrt sich ändert, Verkehrszeichen (Gefahrenstelle, Achtung: Vorfahrt geändert) aufgestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließ, die Kirchstraße im OT Dorf und den östlichen Teil des Gebietes von der Lindenstraße gesehen und der Straße „Am Friedhof“ im OT Kolonie mit einer Zonengeschwindigkeitsbegrenzung „Zone 30 km/h“ auszuschildern.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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12201.9001 |
9201 |
AW |
2012 |
1000,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |