Betreff
Beschluss zur Zulassung der Interessenten für den Neuabschluss des Wegenutzungsvertrages Strom ab 01.04.2014
Vorlage
SP/KÄ/279/2012
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:



  1. Rechtsgrundlagen

Regelungen zu Konzessionsverträgen (Wegenutzungsverträgen) finden sich im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz –EnWG) vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 16.01.2012 und der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung – KAV ) vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 01.11.2006.

Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG hat die Gemeinde zwei Jahre vor Vertragsende den Ablauf des Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, hat die Kommune bei Neuabschluss oder Verlängerung von Verträgen ihre Entscheidung nach § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt zu machen.

  1. Verfahrensstand

Am 01.04.1994 wurde der Konzessionsvertrag Strom von der Stadt Peitz mit dem Energieversorgungsunternehmen ESSAG (Rechtsnachfolger enviaM) abgeschlossen. Dieser Vertrag läuft zum 31.03.2014 aus.

Am 09.11.2011 wurde im Finanzausschuss des Amtes Peitz über die Verfahrensweise bei Neuabschluss der Wegenutzungsverträge informiert. Die Strom- und Gaslieferung ist nicht mehr Bestandteil der Wegenutzungsverträge.

Die Veröffentlichung zum Vertragsende ist am 02.02.2012 im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt.

Es hatten sich daraufhin zwei Interessenten gemeldet.

Daraufhin wurden entsprechend der Anforderung dem 2. Interessenten die Netzstrukturdaten und die Übersichtskarte des Versorgungsgebietes zur Verfügung gestellt. Über den aktuellen Sachstand wurde der Hauptausschuss in seiner 24. Sitzung am 18.06.2012 informiert.

Gleichzeitig wurde der Eignungsnachweis der Qualifikation von den Interessenten abgefordert.

Vom 2. Interessenten wurde kein Nachweis erbracht.

Er favorisiert die Gründung einer Netzeigentumsgesellschaft, die das Netz an einen Versorger verpachtet.

Grundsätzlich sind verschiedene Varianten möglich. Die Voraussetzungen in der Stadt Peitz liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor. Bei einer Rekommunalisierung sind bestimmte Voraussetzungen zu berücksichtigen:

  • Kosten für den Netzerwerb

  • Sicherung des Netzbetriebes

  • Kein „automatischer“ Übergang von Vertriebskunden

  • Regulierung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur

  • Abnahmepflicht für regenerative Einspeisungen inkl. Abrechnung derselben

  • Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs (Durchleitung Stromlieferungen Dritter)

  • Erheblich erweiterter Rechtsrahmen

  • Behördliche Genehmigung des Netzbetriebes

Wie bereits dargestellt liegen zwei Interessensbekundungen vor.

  1. von der enviaM, die einen umfassenden Eignungsnachweis erbracht hat und

  2. von Herrn Thomas Pfennig. Die Eignung des von ihm vertretenden Unternehmens wurde nicht nachgewiesen.



Im Hauptausschuss am 20.08.2012 wurde über den Sachstand informiert. Aufgrund des fehlenden Eignungsnachweises ist von einer weiteren Beteiligung des 2. Interessenten abzusehen. Die Hauptausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.































Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:



Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt mit der enviaM aufgrund der vorliegenden Eignung bezüglich des Neuabschlusses des Wegenutzungsvertrages Strom in die Vertragsverhandlungen einzutreten.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung