Betreff
Beschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb des elektronischen Personanestandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta)
Vorlage
AP/OA/174/2012
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung:


Nach dem Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 ist die Führung der Personenstands- bücher in Papierform bis zum 1. Januar 2014 durch elektronische Personenstandsregister abzulösen. Die Bundesländer sind befugt, zentrale Register einzurichten. In einer vom Ministerium des Innern in Auftrag gegebenen Voruntersuchung vom Juli 2009 wurden verschiedene Umsetzungsmodelle bewertet. In Auswertung der Studie wurde festgestellt, dass ein zentrales elektronisches Personenstandsregister, die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Variante für das Land darstellt. Die Stadt Cottbus, die ihre eigenen Personenstandsregister seit Januar 2012 bereits elektronisch führt, hat den brandenburgischen Standesämtern im Juli 2012 angeboten, nach entsprechenden Vereinbarungen auch ihre Register gegen Kostenerstattung technisch zu betreiben. Auf diese Weise soll im Land Brandenburg im Laufe des Jahres 2013 das angestrebte zentrale elektronische Personenstandsregister entstehen. Mit einem zentralen landesweiten Personenstandsregister kann der Bürgerservice weiter verbessert und der Datenaustausch zwischen den Behörden

vereinfacht und beschleunigt werden. Vom Softwareentwickler des Fachverfahrens AutiSta wird die technische Umsetzung des elektronischen Personenstandsregisters (ePR-Server) nur als hochverfügbares System im Rechenzentrumbetrieb ausgeliefert.

Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Cottbus einschließlich seiner 2 Anlagen ist bereits durch das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg geprüft und als genehmigungsfähig erklärt worden.



Anfallende Kosten in 2012:

2 Signaturkarten und 2 Signaturkartenleser -> 479,17 € (einmalig)

88,06 € pro Arbeitsplatz und Monat


Anlagenverzeichnis:

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung

über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens

sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta)

Anlage1 Einrichtung und Betrieb der elektronischen Personenstandsregister und

Sicherungsregister

Anlage 2 Allg. Bedingungen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 BdgDSG


Beschlussvorschlag:


Der Amtsauschuss stimmt dem Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) zu.

Die Amtsdirektorin und die Allgemeine Stellvertreterin der Amtsdirektorin werden beauftragt, den vorliegenden Entwurf zwischen dem Amt Peitz und der Stadt Cottbus zu unterzeichnen.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

11107.1001/54316100

1201


2012

479,17

11107.1001/52710710

1201


ab11/2012

352,24

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

Kosten pro Arbeitsplatz jährlich 1056,72 €

2013

2113,44




*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung