Betreff
Neugestaltung des Denkmals der unbekannten sieben deutschen Soldaten auf dem Friedhof Peitz, Triftstraße oder Errichtung einer zusätzlichen Gedenktafel
Vorlage
SP/OA/273/2012
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:



Auf dem Friedhof Peitz, Triftstraße steht neben der Kriegsgräberstätte ein weiteres Denkmal für sieben unbekannte erschossene deutsche Soldaten.


Mit Schreiben vom 28.03.2012 beantragte Herr Malcherowitz die Ergänzung des Denkmals bzw. Anbringung einer Namenstafel der seiner Meinung nach namentlich bekannten Soldaten.


In Zusammenhang mit der Prüfung der Finanzierung über den Landkreis Spree-Neiße ist bekannt geworden, dass dem Antrag auf Fördermittel des Landes Brandenburg ein amtlicher Nachweis über die Beisetzung der Toten auf dem Friedhof/ Kriegsgrabstätte (bestätigt von der Deutschen Dienststelle - WASt) beizulegen ist.


Als Nachweis reichte Herr Malcherowitz eine Liste der WASt mit der Nennung der dort vermeintlich Beigesetzen ein, die aber den Zusatz enthält, dass die Grablage nicht verzeichnet ist.


Eine Förderung nach dem Gräbergesetz kann jedoch nur erfolgen, wenn nachweislich die Verstorbenen auch auf dem Friedhof ruhen. Es ist dagegen auf Grund der Aktenlage nicht belegbar, dass die erschossenen Soldaten auch tatsächlich in der Grabstätte der sieben unbekannten Soldaten oder überhaupt auf dem Friedhof in Peitz bestattet wurden. Auch die Nachfrage zur aktuellen Sachlage bei der WASt durch das Amt Peitz blieb ergebnislos.


Gegebenenfalls lassen sich in den Kirchenbüchern noch Hinweise zur Bestattung der Erschossenen finden. Sollte Herr Malcherowitz im Zuge weiterer Recherchen dort eventuelle Angaben finden, können diese durch die WASt bestätigt werden und in die aktuelle Gräberliste übernommen werden. Dann wäre auch die Finanzierung nach dem Gräbergesetz möglich.




Die Anbringung einer Namenstafel an den Obelisken in Gedenken an die Erschossen ist grundsätzlich auch möglich, wenn die Grablage nicht verzeichnet ist. Es besteht dann aber keine Fördermöglichkeit über den Landkreis Spree-Neiße. Dies hätte zur Konsequenz, dass alle anfallenden Kosten von der Stadt Peitz allein zu tragen wären.


Diese Problematik wird dem Hauptausschuss der Stadt Peitz zur Beratung vorgelegt, um eine Entscheidung über die Finanzierungsmöglichkeit durch die Stadt Peitz zu treffen. Erst mit Zustimmung des Hauptausschusses der Stadt Peitz können zusätzliche Gelder im Haushalt für die Gestaltung einer Namenstafel eingestellt werden.


Die Anfrage bei einem amtsansässigen Steinmetz ergab, dass die Demontage des vorhandenen Denkmals und das Abschleifen der Beschriftung ca. 830,00 Euro kosten. Dazu kämen die Neubeschriftung mit einem würdigen Gedenkspruch, eine Überschrift und die Benennung der Toten. Es ist je Buchstabe etwa 10,15 € einzuplanen.


Durch den Peitzer Pfarrer Kurt Malk wird folgender Spruch vorgeschlagen:

Es wird kein Volk wider das andere das Schwert erheben, und sie werden hinfort nicht mehr lernen Krieg zu führen."  Micha 4, 3.


Überschrift: beispielhaft: In Gedenken der 7 deutschen Soldaten


Die Namen der gefallenen Soldaten beanspruchen durchschnittlich jeweils 12 Buchstaben.


Das ergibt ein Kostenvolumen bei der Verwendung des durch den Peitzer Pfarrer vorgeschlagenen Gedenkspruchs für die Beschriftung von ca. 1.950,00 € zzgl. der o. g. Vorbereitungsmaßnahmen.


Es wären somit für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahme insgesamt etwa 2.800,00 € in den Haushalt der Stadt Peitz einzuplanen.


Alternativ ist die Anbringung einer separaten Gedenktafel am bestehenden Denkmal möglich. Laut Auskunft des Steinmetzes würde die Gestaltung einer Tafel (ebenfalls schwarz), die Überarbeitung des vorhandenen Steines und die Beschriftung der neuen Platte insgesamt etwa 2.000,00 € kosten.


Zum Vergleich liegt die Kostenschätzung eines zweiten unabhängigen Steinmetzbetriebes dieser Beschlussvorlage bei.







Anlagenverzeichnis:

  • Antrag von Herrn Malcherowitz vom 28.03.2012

  • Kostenschätzung eines zweiten unabhängigen Steinmetzbetriebes



Beschlussvorschlag:



1. Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz für die Neugestaltung des Denkmals der unbekannten sieben deutschen Soldaten auf dem Friedhof Peitz, Triftstraße finanzielle Mittel in Höhe von 2.800,00 € im Haushalt 2013 einzuplanen.



oder



2. Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz für die Errichtung einer zusätzlichen Gedenktafel am Denkmal der unbekannten sieben deutschen Soldaten auf dem Friedhof Peitz, Triftstraße finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 € im Haushalt 2013 einzuplanen.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung