Betreff
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines B-Plan für das Nordufer Großsee
Vorlage
Tau/BA/065/2012
Art
Beschlussvorlage Tauer

Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 25.11.2011 stellte die Interessengemeinschaft Nordufer Großsee einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den in der Anlage dargestellten Bereich. Aufgrund der ungeregelten baulichen Entwicklung ist beantragt, für den bereits bebauten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel dieser Planung sollte es sein, die bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu regeln, um weitere Konflikte (u.a. zum Bau- und Planungsrecht sowie zum Umweltschutz) auszuschließen.

Der Antrag sowie dessen Begründung liegen den Gemeindevertretern bereits vor.



Der Planbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Großsee“ sowie im Bereich des Natur-parkes „Schlaubetal“. Die Erschließung ist derzeit unzureichend gesichert. Nach Vorberatung mit dem Landkreis Spree-Neiße (Bau- und Planungsamt, untere Naturschutzbehörde) und der für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörde wurden folgende Empfehlungen gegeben:

- die Planung ist nur aus dem Bestand zu entwickeln

- es ist keine weitere Entwicklung zulässig

- der Uferbereich ist offenzuhalten für die Entwicklung von Natur und Landschaft

- es sollen keine Ferienhäuser zugelassen werden, die Nutzung Wochenendhaus/ Campingplatz sollte beschränkt werden

- die Erschließung ist zu sichern

Die Gemeinde trägt die Verantwortung für das Planverfahren. Sie kann die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme durch Vertrag dem Vorhabenträger übertragen. Damit wird er verpflichtet, die Ausarbeitung der Satzung und im Weiteren die Erschließung des Plangebietes zu übernehmen.



Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.

Über den Sachverhalt in der Gemeindevertreter-Sitzung am 19.01.2012 beraten.

Anlagenverzeichnis:

Lageplan mit Geltungsbereich



Beschlussvorschlag:



Die Gemeindevertretung Tauer stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Nordufer Großsee mit dem in Anlage dargestellten Geltungsbereich generell zu.

Die Finanzierung der Planungsleistung ist von der Interessengemeinschaft Nordufer Großsee zu übernehmen.





Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung