Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Kenntnisnahme: Hei/BA/020/2014

Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt den Sonderbetriebsplan "Errichtung und Betrieb des neuen Zufahrtsgleises Tagebau Jänschwalde" sowie 1. Abänderung zum SBP Übergeordnete Stromversorgung Tagebaue Jänschwalde und Cottbus-Nord 2014-2018 "Verlegung Hauptkabeltrasse 2 Jänschwalde“ einschließlich "Belange von Natur und Landschaft" in der vorliegenden Form zur Kenntnis.

Zu diesem TOP erfolgt am 29.12.2014 um 19:00 Uhr eine seperate Sitzung der Gemeindevertretung. Die Stellungnahme dazu ist bis zum 05.01.2015 an das Amt Peitz (Hr. Mackuth) einzureichen.






Frau Schroeckh von Vattenfall erläutert anhand von Kartenmaterial die Umverlegung des Gleisstranges am Grubenrand von Grötsch an die neue B97. Dadurch wird die Ortslage von Grötsch lärmtechnisch entlastet, zumal dieses Gleis nicht regelmäßig befahren wird.

Die Ausgleichspflanzungen für Obstbäume sollen in der Gemarkung Drewitz stattfinden. Dieses bemängelt die GV, die neuen Bäume sollten auch in Grötsch angepflanzt werden. Entsprechende Flächen sind sicherlich vorhanden.


Herr Mackuth wird diesen Punkt in der Stellungnahme aufführen. Die Straße nach Grötsch vom Abzweig B 97 wird dann durch eine Schranke gequert. Ebenfalls wird das Hauptkabel für die Versorgung der Tagebaue Jänschwalde und Cottbus-Nord in dieser Trassenführung verlegt. Seitens der Gemeindevertretung bestehen keine weiteren Einwände.


Zum Sonderbetriebsplan Zufahrtsgleis Tagebau Jänschwalde bittet Herr Gröschke alle Gemeindevertreter am 29.12. um 18 Uhr zu einer kurzen Beratung. Er sieht noch Klärungsbedarf zum Bahnübergang und Trassenführung.



Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……9….

Davon anwesend …8…


Abstimmung …8…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen