Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Str. 16, Heinersbrück“ Planes (Teil A) mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der vorliegenden Form.

Der Entwurf des Planes einschließlich Textteil, Begründung und Umweltbericht werden entsprechend § 3 abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt und werden um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben ein Umweltbericht erstellt wird, jedoch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.



Frau Feige vom Planungsbüro für das Bauvorhaben Gründer teilt mit, dass der Landkreis in seiner Stellungnahme die Anmerkung gegeben hat, für alle drei geplanten Bebauungsgebiete Wohnbebauung zuzulassen. Dieses wird abgelehnt, da es vorrangig ein Gewerbegebiet sein soll. Entsprechend kann der Entwurf beschlossen und öffentlich ausgelegt werden.

Frau Feige und Frau Donath vom Bauamt verlassen 18.55 Uhr die Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …9…….

Davon anwesend …7…


Abstimmung …7…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen