Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Empfehlung:

Der Hauptausschuss empfiehlt den Beschluss des Entwurfes der Geschäftsordnung durch die Stadtverordnetenversammlung mit dem in der Niederschrift vermerkten Festlegungen/Ergänzungen.







Herr Gellner verliest die Vorschläge der CDU-Fraktion:


Zu § 1 Abs. 2

, den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden oder das Amt Peitz / Sitzungsdienst zu benachrichtigen. …


Zu § 3 Abs. 2

dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung schriftlich benannt wurden.


Zu Abs. 3

, deren Beratung nicht bis zur darauf folgenden Sitzung aufgeschoben werden kann, …

Der Abs. 5 soll auf Vorschlag der SPD/DIE LINKE – Fraktion gestrichen werden.


Den o.g. Vorschlägen wird zugestimmt.


Unter § 3 Abs. 1 soll eine zusätzliche Bekanntmachung der Tagesordnung auf der Internetseite des Amtes Peitz ergänzt werden.


Herr Gellner spricht den § 6 Abs. 2 an.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, diesen Satz zu streichen.

Nach einer Diskussion einigen sich die Abgeordneten, den Absatz beizubehalten.


Die SPD/DIE LINKE Fraktion schlägt vor, unter Abs. 4 folgenden Satz einzufügen:

Mündliche Anfragen der Abgeordneten können in jeder Sitzung gestellt werden. Ist eine Antwort nicht sofort möglich, kann die Beantwortung schriftlich oder in der nächsten Sitzung erfolgen.


Es wird festgelegt, diesen Absatz einzufügen.


Weiterhin schlägt die CDU-Fraktion vor, im § 7 Abs. 1 den dritten Satz umzuformulieren. Dieser soll wie folgt lauten:

Im Falle seiner Verhinderung wird die Aufgabe durch einen seiner Stellvertreter wahrgenommen.


Dem wird zugestimmt.


Im § 8 Abs. 1 wird vorgeschlagen, den roten Satz zu streichen und eine Unterbrechung auf 10 Minuten zu reduzieren.


Dem wird zugestimmt.


Im § 10 Abs. 4 wird seitens der CDU – Fraktion vorgeschlagen, die Redezeit auf 3 Minuten zu minimieren. Weiterhin sollte ein Stadtverordneter höchstens zweimal zum selben Punkt reden dürfen.


Hierzu erfolgt eine Diskussion.

Die Abgeordneten einigen sich schließlich darauf, die Redezeit auf 3 Minuten zu minimieren.


Da es keine Einigung zur Häufigkeit des Sprechens zum selben Punkt gibt, wird abgestimmt.


Abstimmung zu 2 x

Ja 3

Abstimmung zu 3 x

Ja 4

Enthaltung 1


Demnach darf ein Stadtverordneter höchstens dreimal zum selben Punkt sprechen.


Der Abs. 5 soll auf Vorschlag unter § 11 eingeordnet werden.

Dem wird eingewilligt.


Die CDU-Fraktion schlägt vor, die „Kann-Regelung“ im § 11 durch eine „Soll/Hat – Regelung“ zu ersetzen.

Dem wird widersprochen.


Der § 11 Abs. 1 und 2 soll zusammengefasst werden und wie folgt lauten:

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache rufen.

Ist ein Stadtverordneter zweimal zur Sache gerufen worden, so hat ihm der Vorsitzende das Wort zu entziehen. …


Unter Abs. 2 soll der ehemalige Abs. 5 des § 10 eingefügt werden.


Es wird seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen, den Abs. 3 und 4 in geänderter Formulierung zusammenzufassen.


Da der Abs. 3 aus dem Gesetz übernommen wurde, wird dieser Absatz beibehalten.


Im Abs. 4 wurde von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, dass Wort dreimal mit dem Wort zweimal auszutauschen.

Dies ist gesetzlich nicht möglich.

Im von der Verwaltung vorgeschlagenen Satz soll unverzüglich ergänzt werden (… Ein unverzüglicher Ausschluss von der Sitzung …).


Auf Vorschlag soll im § 12 Abs. 1 im zweiten Satz „eines Mitgliedes“ gestrichen werden.

Die Abgeordneten einigen sich daraufhin, den kompletten zweiten Satz zu streichen.


Die Empfehlung der Verwaltung, die Überschrift des § 13 in „Geheime“ Wahlen umzuformulieren, wird entsprochen.


Es erfolgt eine Diskussion zu § 14 Abs. 5.

Die SPD/DIE LINKE Fraktion schlägt vor, den Abgeordneten zukünftig innerhalt von 4 Wochen nach Sitzung die Niederschriften zukommen zu lassen.

Die CDU Fraktion fügt hinzu, dass auf Wunsch der Abgeordneten eine Übermittlung der Niederschrift auch elektronisch erfolgen kann.


Der Absatz wird dahingehend geändert.


Zur nächsten SVV soll eine Liste erstellt werden, in der sich die Abgeordneten eintragen können, auf welchem Weg sie die Niederschriften künftig zugestellt haben möchten.


Im § 17 wird auf Vorschlag der CDU Fraktion der Abs. 1 gestrichen.


Es erfolgt eine kurze Diskussion zu § 18.

Im Abs. 2 wird der von der Verwaltung vorgeschlagene Abs. 2 in der Formulierung wie folgt geändert:

Der Hauptausschuss tritt in regelmäßigen Abständen entsprechend den Erfordernissen zusammen.

Der Abs. 4 wird entsprechend der Festlegung im § 14 Abs. 5 angepasst.


Es wird der Vorschlag unterbreitet, die beschlossenen Satzungen in einem A5 Heft zusammenzustellen und den Abgeordneten zukommen zu lassen.




Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……8….

Davon anwesend …8…


Abstimmung …8…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen