Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf den im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücken im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt prinzipiell zu. Es ist ein Pachtvertrag zu schließen, der Pachtzins beträgt 4.000,- €.

 


 

Herr Bothe erklärt sich als befangen. Er nimmt aber weiterhin an der Sitzung teil.

 

Der Stadt Peitz liegt der Antrag auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet Gubener Vorstadt vor. Die betreffenden Grundstücke befinden sich im kommunalen und privaten Eigentum. Der Investor möchte mit den jeweiligen Eigentümern Pachtverträge schließen.

 

Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des B-Planes und ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

 

Die Fa. elmak GmbH ist mit der technischen Begleitung des Vorhabens beauftragt und sucht für die Umsetzung einen entsprechenden Investor.

 

Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Diskussion. Inhalt der Diskussion ist vor allem der anteilige Betrag aus der Einspeisevergütung für die Stadt Peitz. Diese bewegt sich derzeit bei 3,0 bis 3,5 v.H. Es wird vorgeschlagen, eine Pacht zu erheben und auf die anteilige Einspeisevergütung zu verzichten. Als Vorschlag werden 4.000,- €/Jahr benannt.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 16 (1 Befangen)

 

Abstimmung  10  JA- Stimmen   0  NEIN Stimmen    6  Enthaltungen