Beschluss:

  Die Gemeinde Teichland billigt den Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Entwurf September 2023 - sowie seine Begründung.

  Die Gemeinde billigt den Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Entwurf September 2023 - sowie seinen Erläuterungsbericht.

  Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes von September 2023 mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Während der Beteiligung soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

Von der Möglichkeit des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Verkürzung der Dauer der Veröffentlichungsfrist und der Frist zur Stellungnahme wird kein Gebrauch gemacht.

  Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 wird Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen gegeben; hierauf ist in der Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit hinzuweisen.

  In der Bekanntmachung ist weiter darauf hinzuweisen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

  Das Bauamt, Amt Peitz wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB GB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend   11

 

Abstimmung   11 JA- Stimmen   0 NEIN-Stimmen   0 Enthaltungen