Sitzung: 10.10.2023 Gemeindevertretung Teichland/Gatojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: Tei/BA/202/2023
Beschluss:
• Die Gemeinde Teichland billigt
den Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Entwurf September 2023 - sowie seine
Begründung.
• Die Gemeinde billigt den
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ - Entwurf September
2023 - sowie seinen Erläuterungsbericht.
• Zur Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
ist der Entwurf des Bebauungsplanes von September 2023 mit der Begründung und
den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines
Monats zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Während der Beteiligung
soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden.
Von der Möglichkeit des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Verkürzung der
Dauer der Veröffentlichungsfrist und der Frist zur Stellungnahme wird kein
Gebrauch gemacht.
• Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 wird
Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und
ihre möglichen Auswirkungen gegeben; hierauf ist in der Bekanntmachung der
erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit hinzuweisen.
• In der Bekanntmachung ist
weiter darauf hinzuweisen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
• Das Bauamt, Amt Peitz wird
beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB GB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11
Davon anwesend 11
Abstimmung 11 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 0 Enthaltungen