Sitzung: 10.06.2021 Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Jae/BA/088/2021
Beschluss Jae/BA/088/2021:
Die
Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce beschließt den 2. Entwurf des
Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ in der Fassung vom
Juni 2021.
Der 2. Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Dieser Entwurf des
Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von
einem Monat öffentlich auszulegen.
Von den betroffenen
Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind
Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu
benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Frau Appelt erläutert das Thema. Der Bebauungsplan wurde vom
Planungsbüro Wolff erarbeitet.
Herr Carsten Wolff beschreibt die Änderungen/Ergänzungen
gegenüber dem 1. Entwurf. Hinzugekommen sind weitere notwendige
Umweltprüfungen. Weiterhin wurde ein Logistikbereich mit Bahnanschluss
aufgenommen. Der Flächenanteil für Gewerbeansiedlungen wurde zugunsten von
Industrieansiedlungen verkleinert. Gewerbeansiedlungen sind im Eingangsbereich
des Parks vorgesehen.
Die Anlegung von Grünflächen erfolgt vor allem im nördlichen
Bereich des Gebietes. Somit gibt es keine Verschattungsprobleme zum
angrenzenden Solarpark.
Die Höhen von Bauwerken wird geregelt und begrenzt, wobei
schlanke Bauwerke (z.B. Schornsteine oder Silos) zulässig sind.
Geregelt sind auch Störfallfragen. Es werden nur Betriebe
zugelassen, welche für die Umgebung als ungefährlich eingestuft werden.
Defizite im Naturschutz können im Bereich der Laßzinswiesen
auf insgesamt 400 ha kompensiert werden. Die Flächen liegen in den Gemarkungen,
Jänschwalde, Tauer, Preilack und Peitz.
Auf Rückfrage antwortet Herr Wolff, dass auf Dächern
Solaranlagen zulässig sind.
Einzelheiten können aber in einem Bebauungsplan nicht
aufgenommen werden.
Ebenfalls auf Rückfrage erklärt Herr Wolff, dass ab einer
bestimmten Planungsreife ein vorzeitiger Baubeginn beantragt werden kann.
Herr Badtke bedankt sich bei Herrn Wolff für die
Ausführungen.
Der umfangreiche Bebauungsplan und die Beschlussvorlage
liegen den Gemeindevertretern vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …12….
Davon anwesend …10…
Abstimmung …10…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen