Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Jae/BA/088/2021:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde/Janšojce beschließt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ in der Fassung vom Juni 2021.

Der 2. Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Dieser Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB  (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

 


Frau Appelt erläutert das Thema. Der Bebauungsplan wurde vom Planungsbüro Wolff erarbeitet.

Herr Carsten Wolff beschreibt die Änderungen/Ergänzungen gegenüber dem 1. Entwurf. Hinzugekommen sind weitere notwendige Umweltprüfungen. Weiterhin wurde ein Logistikbereich mit Bahnanschluss aufgenommen. Der Flächenanteil für Gewerbeansiedlungen wurde zugunsten von Industrieansiedlungen verkleinert. Gewerbeansiedlungen sind im Eingangsbereich des Parks vorgesehen. 

Die Anlegung von Grünflächen erfolgt vor allem im nördlichen Bereich des Gebietes. Somit gibt es keine Verschattungsprobleme zum angrenzenden Solarpark.

Die Höhen von Bauwerken wird geregelt und begrenzt, wobei schlanke Bauwerke (z.B. Schornsteine oder Silos) zulässig sind.

Geregelt sind auch Störfallfragen. Es werden nur Betriebe zugelassen, welche für die Umgebung als ungefährlich eingestuft werden.

Defizite im Naturschutz können im Bereich der Laßzinswiesen auf insgesamt 400 ha kompensiert werden. Die Flächen liegen in den Gemarkungen, Jänschwalde, Tauer, Preilack und Peitz.

 

Auf Rückfrage antwortet Herr Wolff, dass auf Dächern Solaranlagen zulässig sind.

Einzelheiten können aber in einem Bebauungsplan nicht aufgenommen werden. 

Ebenfalls auf Rückfrage erklärt Herr Wolff, dass ab einer bestimmten Planungsreife ein vorzeitiger Baubeginn beantragt werden kann.

Herr Badtke bedankt sich bei Herrn Wolff für die Ausführungen.

 

Der umfangreiche Bebauungsplan und die Beschlussvorlage liegen den Gemeindevertretern vor.

 

  

  


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …12….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  …10……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen