Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Vorentwurf der Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jänschwalde für die Gemarkungen Drewitz und Jänschwalde für das Gebiet des ehemaligen Flugplatzes Drewitz (2. Änderung) in der Fassung vom November 2020. Der Vorentwurf der Begründung wird gebilligt.

Dieser Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach

§ 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann und die betroffenen Nachbargemeinde, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 


Herr Wolff gibt zusätzliche Erläuterungen.

Herr Badtke verliest den Beschluss und bittet und Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……12….

Davon anwesend …10…

 

Abstimmung  ……9…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen