Sachdarstellung:
Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Jänschwalde am 05.03.3020, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Jänschwalde für die Gemarkungen Jänschwalde und Drewitz im Parallelverfahren zum B-Plan-Verfahren „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ anzupassen (2. Änderung), wurde ein entsprechender Vorentwurf erarbeitet, welcher im Rahmen einer frühzeitigen Information der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Anlagenverzeichnis: Vorentwurf Anpassung Flächennutzungsplan mit Begründung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Vorentwurf der Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jänschwalde für die Gemarkungen Drewitz und Jänschwalde für das Gebiet des ehemaligen Flugplatzes Drewitz (2. Änderung) in der Fassung vom November 2020. Der Vorentwurf der Begründung wird gebilligt.
Dieser Vorentwurf mit Begründung ist zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann und die betroffenen Nachbargemeinde, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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